AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für unsere Liefergeschäfte. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.

Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen müssen auf Verlangen an uns zurückgegeben werden. An allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Freigabemuster

Als Vertragsgrundlage gelten unsere Freigabemuster. Im Fall, dass diese vom Auftraggeber nicht akzeptiert werden, können die Vertragspartner ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Freigabelieferungen werden als akzeptiert angenommen, wenn diese nicht innerhalb der einwöchigen Rügepflicht beanstandet werden. Nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung werden keine Stornierungen mehr akzeptiert. Bei Stornierungen vor Erhalt unserer Auftragsbestätigung sind die durch die Klaus Fischer GmbH geleisteten Aufwendungen zu erstatten.

4. Sicherheitsstelle

Sicherheitsteile sind grundsätzlich mit dem Vermerk „Sicherheitsteil“ kenntlich zu machen.

5. Qualitätskontrolle/Warenprüfung im Haus der Klaus Fischer GmbH

Qualitätsstandard: Unser Ziel ist es, alle Verbindungselemente nach den Anforderungen der entsprechenden Produktnormen bzw. Kundenzeichnungen

zu liefern. Die Erwartung einer „Null-Fehler Lieferung“ ist jedoch grundsätzlich nicht normen konform (Quelle ISO 3269, Einleitung). In

unserem Haus werden, wenn nicht anders vereinbart, Stichprobenprüfungen entsprechend zu den vom Kunden geforderten Merkmalen von jeweils

5 Teilen durchgeführt.

Für alle Verbindungselemente die:

  • erhöhte Qualitätsanforderungen erfüllen müssen
  • spezielle Prüfverfahren und Prüfma.nahmen erfordern
  • eine besondere Rückverfolgbarkeit bedingen
  • für automatische Verschraubungen vorgesehen sind
  • Sicherheitsrelevanzen unterliegen
  • erhöhte Fehlerquoten z.B. nach AQL oder anderen Verfahren erfordern,

müssen vor der Auftragsvergabe, jedoch spätestens bei der Bestellung, die besonderen Kontrollmaßnahmen vereinbart werden.

In diesem Fall müssen die Prüfma.nahmen beidseitig vereinbart und festgelegt werden. Die Vorgabe von besonderen Kontrollmaßnahmen muss vom Kunden erfolgen, da wir anhand einer Zeichnung, bzw. Bestellung, nicht herleiten können, welche Anforderungen an das Bauteil gestellt werden.

6. Sicherheitsrelevante Verbindungselemente

Sicherheitsrelevante Bauteile sind zwingend in Zeichnung und Bestellung extra zu kennzeichnen. Diese Teile erfordern besondere QualitätsMaßnahmen, die vor der Auftragsvergabe gesondert vereinbart werden müssen (z.B. Rückverfolgbarkeit, Materialwahl, Endkontrolle, ggfs. besondere Prüfungen und Fertigungsverfahren). cEine spätere Verwendung von ungekennzeichneten Verbindungselementen als „Sicherheitsrelevantes Bauteil“, liegt allein in der Verantwortung des Kunden!

7. Herkunft

Wenn nicht anders vereinbart, behalten wir uns vor, Verbindungsteile zu liefern, die aus Kosten- oder Kapazit.tsgründen (z.B. als Rohling bzw. als Fertigware) von einer unserer Partnerfirmen produziert werden.

8. Laufzeit von Rahmenverträgen

Wenn nicht anders vereinbart, laufen Rahmenverträge nach max. 12 Monaten aus. Nach Ablauf des Rahmenvertragszeitraums sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Bestände geschlossen auszuliefern.

9. Kaufpreis und Nebenkosten

Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis, zuzüglich der an diesem Tag gültigen Mehrwertsteuer. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Die Kosten der Abnahme und der Versendung der Ware zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, fallen von der Versandstation an dem Käufer zur Last. Die Wahl des Versandwegs und der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen. Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials, gehen zu Lasten des Käufers.

Die Angaben von Frachtkosten sind unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde.

Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers. Transportversicherung und sonstige

Versicherungen der Ware gehen zu Lasten des Käufers.

10. Lieferfristen

Die angebotenen Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Zirka-Angaben und setzen den termingerechten Eingang des benötigten Vormaterials voraus. Verbindliche Lieferfristen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen bei vorliegender höherer Gewalt (wie z.B. VerkehrsstockungenNerkehrsbehinderungen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streik, Krieg, Versandsperren, Rohstoffmangel, Eingriffe staatlicher Behörden, Naturgewalten oder ähnliche Umstände).

11. Liefermengentoleranz

Bei Sonderanfertigungen gelten materialbedingte Mengentoleranzen von +/- 15% als handelsüblich akzeptiert.

12. Gewährleistung

Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine M.ngelrüge nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt wird.

Berechtigte bzw. vereinbarte Rücksendungen sind mit dem Lieferanten abzustimmen.

Verborgene Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware beim Verkäufer eingegangen ist.

Für etwa seitens des Käufers oder Dritter vorgenommene Änderungen und/oder Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Gleichzeitig erlischt jedweder Garantieanspruch des Käufers. Die Abtretung von Gew.hrleistungsansprüchen an Drille ist ausgeschlossen.

13. Zahlungen

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind die Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen seit Empfang der Rechnung zu leisten.

Lohnarbeiten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden diese angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Fall der Nichteinlösung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.

Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Mahnspesen von € 30,00 zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten (z.B. erhöhte Kontokorrentzinsen falls Bankkredit in Anspruch genommen wird).

Im Fall von Zahlungsproblemen, die nach Auftragserteilung auftreten, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

14. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware, sofern er diese nicht miet- oder leihweise vom Verkäufer zur nicht übertragbaren Nutzung erworben hat, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten bzw. aller Streitigkeiten im Zusammenhang ist Mönchengladbach.

16. Schlussbestimumungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Für nicht enthaltende Bedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften nach Deutschem Recht.